Der Wert des Streitgegenstandes für diese Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Frage der Zulässigkeit der Überbauung eines Grundstücks in der Ortsrandlage mit einem Zweifamilienhaus ist gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.2 Halbsatz 2 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf ½ x 700 x 170 € =
59.500 €
festzusetzen (so auch
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