Bayerisches Landesamt für Steuern - Schreiben vom 03.09.2010
S 2223.1.1-9/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Schreiben vom 03.09.2010 (S 2223.1.1-9/3 St32) - DRsp Nr. 2010/80413

Bayerisches Landesamt für Steuern, Schreiben vom 03.09.2010 - Aktenzeichen S 2223.1.1-9/3 St32

DRsp Nr. 2010/80413

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan

Durch die Flut in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.

Sie gelten vom 30. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2010.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme

Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schreiben - IV B 2 - S 2144 - 40/98 -/- IV B 7 - S 0183 - 62/98 - vom 18. Februar 1998 ( BStBl 1998 I Seite 212) dargestellten Grundsätzen zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Unternehmers sind danach Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

2. Zuwendungen an Geschäftspartner