Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.11.2014
Az.: S 3810.1.1 - 9/7 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 03.11.2014 (Az.: S 3810.1.1 - 9/7 St 34) - DRsp Nr. 2014/80688

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 03.11.2014 - Aktenzeichen Az.: S 3810.1.1 - 9/7 St 34

DRsp Nr. 2014/80688

Anwendung der Schuldenkürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG

Ein vom Erben an den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu erfüllender güterrechtlicher Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB ist bei diesem als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig. Er unterliegt der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG, wenn zum Erwerb des Erben ganz oder teilweise steuerbefreite Vermögensgegenstände gehören.