Bei der irischen „Income Levy” finden hinsichtlich der persönlichen Steuerpflicht dieselben Kriterien Anwendung wie bei der „Income Tax”. Ob und in welchem Umfang die Einkünfte des Steuerpflichtigen der irischen Besteuerung unterliegen, richtet sich vornehmlich nach dem Wohnsitzstatus in Irland. Nach irischem Steuerrecht unterscheidet man zwischen „ordinarily resident”, „resident” und/oder „domiciled”. Nicht in Irland ansässiges („not resident”) Flugpersonal ist danach (1) nur mit den auf eine Tätigkeit in Irland entfallenden Einkünften und/oder (2) mit aus irischen Einkunftsquellen („Irish sourced income”) stammenden Einkünften steuerpflichtig.
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