Trägt eine Genossenschaft die Kosten für die Teilnahme ihrer Aufsichtsräte an dem Fortbildungsprogramm der Akademie Bayerischer Genossenschaften, ist darin keine Aufsichtsratsvergütung zu sehen, wenn die Fortbildung der Qualifizierung des jeweiligen Aufsichtsrats für seine Aufsichtsratstätigkeit dient.
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Soweit danach keine Aufsichtsratsvergütung vorliegt, führt die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung beim jeweiligen Aufsichtsrat weder zu einer Betriebseinnahme noch zu einer Betriebsausgabe.
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