Zur Frage, in welchen Fällen von den Finanzämtern steuerliche Bescheinigungen zu erteilen sind, nehme ich wie folgt Stellung:
Liegen die für die Erteilung der Bescheinigung erforderlichen Voraussetzungen vor (z. B. Bescheinigung für die Vergütung von Vorsteuer im Drittland - Muster USt 1 TN -, Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG - Muster USt 1 TS - oder Bescheinigung nach §§ 4,
Unternehmerbescheinigungen sind nicht auszustellen. Diese Bescheinigungen werden von Unternehmern als Nachweis darüber angefordert, dass der Vorsteuerabzug aus Rechnungen oder erteilten Gutschriften zulässig ist bzw. Unternehmer in den übrigen Mitgliedstaaten der EU unbedenklich umsatzsteuerfrei liefern können.
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