Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach §
ab 1. Januar 2011 | 1.612 Euro. |
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach §
für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2011 | 1.279 Euro |
für Ledige bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2011 | 640 Euro. |
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
Das BMF-Schreiben vom 11. Oktober 2010 - IV C 5 - S 2353/08/10007 - DOK 2010/0786980 (BStBl 2010 I S. 765) ist auf Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2010 beendet werden, nicht mehr anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Hinweis des BayLfSt:
Tabellarische Übersicht
Umzüge vom __ bis __ | BMF vom | Fundstelle |
01.07.2003 bis 31.12.2007 | 05.08.2003 | BStBl 2003 I S. 416 |
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|