Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2007 (a. a. O.) entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug (Verlustvortrag nach § 10d EStG) nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann.
In Ergänzung der BMF-Schreiben vom 24. Juli 2008 (BStBl 2008 I S. 809) und vom 29. November 2004 (BStBl 2004 I S. 1097) zur Anwendung des o. g. Beschlusses gelten die nachfolgenden Ausführungen:
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