Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 18.12.2015
S 2730.1.1-1/2 St31

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 18.12.2015 (S 2730.1.1-1/2 St31) - DRsp Nr. 2016/80182

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 18.12.2015 - Aktenzeichen S 2730.1.1-1/2 St31

DRsp Nr. 2016/80182

Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge; Auswirkung auf bestehende Sonderregelungen

Die Verfügung richtet sich an alle Bearbeiterinnen und Bearbeiter, die mit der KSt-Veranlagung befasst sind.

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Auswirkungen der Überlassung von Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine zur Flüchtlingsunterbringung durch steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine auf die Billigkeitsregelung im BMF-Schreiben zum 20. November 2014, BStBl 2014 I S. 1613, erörtert. Weiterhin wurde abgestimmt, welche Auswirkungen die Überlassung von Flüchtlingsheimen oder Gemeinschaftsunterkünften durch steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften auf den Tatbestand der überwiegenden Verwaltung und Nutzung eigenen zu Wohnzwecken dienenden Grundbesitzes im Sinne des § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG hat.

Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

1. Überlassung von Wohnraum an steuerbegünstigte Körperschaften durch nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften oder -vereine