Wird ein bebautes Grundstück unentgeltlich übertragen und behält sich der Übergeber ein Nießbrauchsrecht am gesamten Grundstück vor, ist das vorbehaltene Nießbrauchsrecht keine Gegenleistung des Grundstückerwerbers (BFH vom 24.04.1991, BStBl 1991 II S. 793). Wirtschaftlich gesehen bleibt die Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit beim Übergeber, während der Übernehmer nur das belastete, nämlich das um das Nutzungsrecht geminderte Eigentum an dem Grundstück erlangt (BFH vom 28.07.1981, BStBl 1982 II S. 378). Trotz der Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung geht aber im Regelfall sowohl das zivilrechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum auf den Übernehmer über.
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