BayObLG - Beschluß vom 17.09.1986 (RReg 4 St 155/86) - DRsp Nr. 1995/8709
BayObLG, Beschluß vom 17.09.1986 - Aktenzeichen RReg 4 St 155/86
DRsp Nr. 1995/8709
»Zur steuerlichen Prüfung i.S. von § 371 Abs. 2 Nr. 1aAO erscheint ein Amtsträger der Finanzbehörde auch dann, wenn er an Ort und Stelle einzelne Maßnahmen zur Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts durchführen, insbesondere gemäß § 97AO Einsicht in Unterlagen über ein Bankkonto nehmen will.«