Mit dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 07.07.2005, das am 13.07.2005 in Kraft getreten ist (s. BGBl 2005 I S. 1970), wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Es wird insofern auf den folgenden Link verwiesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enwg_2005/htmltree.html#BJNR197010005BJNG000100000
Danach sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit.
Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG ist folgendes zu beachten:
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Das EnWG ist am 13.07.2005 in Kraft getreten. Da die §§ 114 (Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen) und 118 EnWG (Übergangsregelungen) keine Weisungen zum Zeitpunkt der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG enthalten, ist anders als bei der Ertragsteuer die Grunderwerbsteuerbefreiung erst auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 12.07.2005 verwirklicht worden sind.
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