Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007 I S.
Nach der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/5200 vom 3.5.2007, Seite 16) fördern Körperschaften zur Förderung kultureller Einrichtungen grundsätzlich Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Eine eventuelle Gewährung von Vergünstigungen durch die geförderte Einrichtung (z.B. Jahresgaben, verbilligter Eintritt, Veranstaltungen für Mitglieder) steht dem nicht entgegen. Daher sind künftig Mitgliedsbeiträge an diese Körperschaften als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig.
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