Im Verhältnis zu Österreich hat der Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4.10.1954 Vorrang vor der EG-Amtshilfe-
Nach Auflösung der Finanzlandesdirektionen in Österreich findet der Auskunftsaustausch zwischen dem Bayer. Landesamt für Steuern und der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen, Fachbereich Internationales Steuerrecht, Aigner Straße 10, 5026 Salzburg statt (vgl. UNIFA-Word-Vorlagen „Übersendung eines Auskunftsersuchens”, „Übersendung einer Mitteilung”, „Antwort auf Auskunftsersuchen” Ordner Allgemein/Zwischenstaatlicher Auskunftsverkehr). In dringenden Fällen besteht weiterhin die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme durch die Finanzämter.
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