Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2019 -
Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Land Brandenburg hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
A.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2019, durch den die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer über ein Jahr hinaus angeordnet wurde. Der Beschwerdeführer hat die Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|