Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Potsdam vom 18.05.2017 -
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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