Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.581,41 EUR netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2017.
2.Die Widerklage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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