FG Münster - Urteil vom 25.09.2007
15 K 767/04 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 S. 2 Buchst. a ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 19 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 51

Beamtenbezüge während des Sonderurlaubs vor dem Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand

FG Münster, Urteil vom 25.09.2007 - Aktenzeichen 15 K 767/04 E

DRsp Nr. 2007/22867

Beamtenbezüge während des Sonderurlaubs vor dem Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand

Zahlt der Dienstherr an einen Beamten (in NW) während der Sonderurlaubszeit nach Erreichen des 58. Lebensjahrs vor dem nahtlosen Eintritt in den Ruhestand Bezüge, so sind diese noch nicht als begünstigte "Versorgungsbezüge" im Sinne von § 19 Abs. 2 S. 2 EStG anzusehen, sondern noch als "aktive" Dienstbezüge im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu behandeln.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 S. 2 Buchst. a ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 19 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger (Kl.) in den Streitjahren Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten hat und ob die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) vorlagen.