VG Köln, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5831/12
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 2310/14
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch verspätete Beförderung; Auslegung des Begriffs des Rechtsmittels; Erkundigungsobliegenheiten und Rügeobliegenheiten eines Beamten i.R.d. besonderen beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses und Treueverhältnissses
BVerwG, Urteil vom 15.06.2018 - Aktenzeichen 2 C 19.17
DRsp Nr. 2018/14928
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch verspätete Beförderung; Auslegung des Begriffs des Rechtsmittels; Erkundigungsobliegenheiten und Rügeobliegenheiten eines Beamten i.R.d. besonderen beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses und Treueverhältnissses
1. Ein beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs kann in Anwendung des dem Vorrang des Primär- vor dem Sekundärrechtsschutz dienenden Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3BGB daran scheitern, dass der Beamte von einem ihm zumutbaren Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift in vorwerfbarer Weise keinen Gebrauch gemacht hat.2. Der Begriff des Rechtsmittels im Sinne von § 839 Abs. 3BGB ist - in Übereinstimmung mit der zivilgerichtlichen Rechtsprechung - weit auszulegen. Er umfasst auch aus dem besonderen beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis erwachsende Erkundigungs- und Rügeobliegenheiten eines Beamten.
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