Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15. September 2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Waisengeld.
Der 1960 geborene, ledige Kläger erlitt nach einer Frühgeburt eine frühkindliche Hirnschädigung, die zu einer paraspastischen Beinlähmung und zu orthopädischen Folgebeschwerden führte. In späteren Jahren traten weitere Erkrankungen hinzu.
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