Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.04.2022 -
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger über das Jahr 2020 hinaus Urlaubsgeld zu zahlen.
Zwischen den Parteien besteht seit dem 01.09.1990 ein Arbeitsverhältnis. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel galten für das Arbeitsverhältnis des Klägers in der Vergangenheit zunächst die Regelungen des
Im
"§ 1Anspruchsvoraussetzungen
(1) Der Angestellte erhält in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn er
1. am 1. Juli im Arbeitsverhältnis steht
und
1. 2.
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