FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.07.2007
3 K 30/07
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a ; EStG § 67 S. 2 ; EStG § 74 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 64

Beantragung der Auszahlung des Kindergeldes durch Abzweigungsberechtigte im Sinne von § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 3 K 30/07

DRsp Nr. 2007/15618

Beantragung der Auszahlung des Kindergeldes durch Abzweigungsberechtigte im Sinne von § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG

Ein abzweigungsberechtigtes Kind im Sinne von § 74 Abs. 1 EStG kann nach § 67 Satz 2 EStG eine Kindergeldfestsetzung zugunsten des Berechtigten beantragen und ist nicht an einen vorherigen Ablehnungsbescheid gegenüber dem Berechtigten gebunden, wenn es im ersten Festsetzungsverfahren nicht beteiligt war und der Ablehnungsbescheid ihm auch nicht bekannt gegeben wurde.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a ; EStG § 67 S. 2 ; EStG § 74 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um eine Kindergeldfestsetzung und -auszahlung.

Die Klägerin ist die älteste Tochter der Beigeladenen und von Herrn A. Die Beigeladene und Herr A haben zusammen sechs Kinder und sind seit Januar 2003 rechtskräftig geschieden. Die Klägerin wurde im November 1981 geboren. Seit August 1998 und bis einschließlich Dezember 2002 erhielt die Beigeladene für die Klägerin Kindergeld. Die Klägerin absolvierte nach ihrer Schulausbildung von August 2001 bis Ende Juni 2004 eine Ausbildung. Sie lebte zur Zeit dieser Ausbildung in einer eigenen Wohnung und erhielt von ihren Eltern keine Unterhaltsleistungen.