Die Klägerin begehrt die Entlastung von Energiesteuer für Erdgas, das sie in einer Anlage ihres Betriebs verbraucht hat, gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) in der Fassung des Gesetzes vom 15.07.2006 (BGBl. I S.
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