FG Hessen - Urteil vom 22.10.2020
5 K 35/20
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Beantragung der Löschung einer bei Vertragsaufhebung bewilligten Auflassungsvormerkung nach Rückzahlung des Kaufpreises

FG Hessen, Urteil vom 22.10.2020 - Aktenzeichen 5 K 35/20

DRsp Nr. 2021/7784

Beantragung der Löschung einer bei Vertragsaufhebung bewilligten Auflassungsvormerkung nach Rückzahlung des Kaufpreises

Orientierungssätze: Kann die Löschung einer Auflassungsvormerkung, deren Löschung bei Vertragsaufhebung bewilligt wurde, erst nach Rückzahlung des Kaufpreises beim Grundbuchamt beantragt werden, besteht weiterhin eine verwertbare Rechtsposition des Erwerbes aus dem ursprünglichen Kaufvertrag.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob das Finanzamt zur Aufhebung einer Grunderwerbsteuerfestsetzung verpflichtet ist.