Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1986 bis 1989) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von 5,7322 ha und erzielt daraus aufgrund Buchführung ermittelte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Viehhaltung hatte der Kläger aufgegeben, die Nutzflächen an die Töchter verpachtet und die Wirtschaftsgebäude im Wesentlichen an Nichtlandwirte vermietet. In den Jahren von 1983 bis 1987 hatte der Kläger einige Grundstücke des Betriebsvermögens veräußert und die Gewinne daraus weitgehend in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingestellt.
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