BFH - Beschluss vom 18.08.2004
II B 174/03
Normen:
BewG § 148 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 56
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 30.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2825/00

Bedarfsbewertung

BFH, Beschluss vom 18.08.2004 - Aktenzeichen II B 174/03

DRsp Nr. 2004/17188

Bedarfsbewertung

§ 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ist in den Einzelfällen, in denen die Bewertung der erbbaurechtsbelasteten Grundstücke mit dem 18,6-fachen des jährlichen Erbbauzinses zu einer Verletzung des Übermaßverbots führt, verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zuzulassen ist.

Normenkette:

BewG § 148 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Sohn des am 15. Februar 1999 verstorbenen Erblassers. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zog ihn mit Bescheid vom 9. November 1999 zu einer Erbschaftsteuer von 141 450 DM heran. Dabei hatte er einen Erwerb erbbaurechtsbelasteter Grundstücke zugrunde gelegt und diese mit dem 18,6-fachen des jährlichen Erbbauzinses von 53 635 DM --nämlich mit 997 000 DM-- angesetzt.