FG München, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3891/02
Bedarfsbewertung; Mindestwert
BFH, Beschluss vom 21.10.2005 - Aktenzeichen II B 123/04
DRsp Nr. 2006/333
Bedarfsbewertung; Mindestwert
1. Das Bewertungsverfahren ist für unbebaute Grundstücke (§ 145BewG) in verfassungsrechtlicher Hinsicht unbedenklich.2. Die gesetzgeberische Einschätzung, dass der durchschnittliche Preisanstieg auf dem Grundstücksmarkt in dem auf den 1.1.1996 folgenden Sechs-Jahres-Zeitraum weder zu inakzeptablen Wertverzerrungen innerhalb des Grundbesitzes noch im Vergleich zu anderen Vermögensarten führen wird, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.3. Der Stpfl. wird nicht durch die von Gutachterausschüssen gemäß § 196BauGB ermittelten Bodenrichtwerte belastet, sondern durch die festgestellten Grundstückswerte. Diese müssen einer wirksamen Kontrolle zugänglich sein.