FG Niedersachsen - Urteil vom 09.07.2014
9 K 98/14
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2014, 2226
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 840

Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Bestimmung des AfA-Satzes

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2014 - Aktenzeichen 9 K 98/14

DRsp Nr. 2014/13288

Bedeutung der amtlichen AfA-Tabellen für die Bestimmung des AfA-Satzes

Die AfA-Tabellen berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines WG und haben die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie für die Gerichte bindend wären. Wenn ein FG von der in der amtlichen AfA-Tabelle zu Grunde gelegten Nutzungsdauer eines WG generell und nicht nur wegen der Besonderheiten des Einzelfalls abweichen, erfordert dies eine Auseinandersetzung mit den Erkenntnisgrundlagen der FinVerw, auf denen die AfA-Tabelle beruht. Entsprechendes gilt für die am Besteuerungsverfahren Beteiligten. Die AfA-Tabellen des BMF haben für das FA den Charakter einer Dienstanweisung. Solange die AfA-Tabelle die Nutzungsdauer eines WG im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die FinVerw an die Erfahrungswerte der Tabelle i.R. einer tatsächlichen Verständigung gebunden.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Bestimmung des AfA – Satzes für eine Kartoffelhalle.

Kläger sind die Ehefrau und die Erben des mittlerweile verstorbenen A.. Der Verstorbene erzielte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Oktober 2006 errichtete er die streitbefangene Kartoffelhalle.