FG Düsseldorf - Urteil vom 27.01.1999
13 K 5544/93 F
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 313;

Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des Verlustes aus Vermietung und Verpachtung - Verluste; Vermietung und Verpachtung; Einkünfteerzielungsabsicht; Bauherrenmodell; Indizielle Bedeutung; Weiterverkaufsgarantie

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1999 - Aktenzeichen 13 K 5544/93 F

DRsp Nr. 2009/15744

Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des Verlustes aus Vermietung und Verpachtung - Verluste; Vermietung und Verpachtung; Einkünfteerzielungsabsicht; Bauherrenmodell; Indizielle Bedeutung; Weiterverkaufsgarantie

1. Eine im Rahmen eines Bauherrenmodells einem Anleger erteilte Weiterverkaufsgarantie nach Ablauf von 8 Vermietungsjahren stellt ein Indiz gegen seinen endgültigen Entschluss zur langfristigen Vermietung und damit gegen die Einkünfteerzielungsabsicht dar, wenn die Garantie für die Investitionsentscheidung bedeutsam war und ein unmittelbarer zeitlicher, sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Abschluss des Baubetreuungsvertrages und der Garantiezusage besteht. 2. Die mögliche zivilrechtliche Unwirksamkeit der Garantie und deren Erteilung erst nach Abschluss des Baubetreuungsvertrages sind unter diesen Voraussetzungen für die Indizwirkung ohne Belang.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 313;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob Verluste aus Vermietung und Verpachtung für die Kläger festzustellen sind.