Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Wirtschaftsgüter (WG), deren ursprüngliche Anschaffungskosten in Ausübung des Wahlrechts gem. Abschnitt 34 Abs. 3 Satz 3
Die Klägerin (Kl), ein Unternehmen auf dem Gebiet der ........, unterhält sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von Betriebsstätten. Auf ihre Anträge setzte der Beklagte (Bekl) mit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) stehenden Bescheiden ....1993 für 1991 und vom ....1994 für 1992 die Zulage gem. § 5 InvZulG 1991 wie folgt fest:
1991 1992
........ ........
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|