FG München - Beschluss vom 11.10.2007
10 V 2681 07
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ;

Bedingte Prozesshandlung; Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde; Automatisierte Mahnung

FG München, Beschluss vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 10 V 2681 07

DRsp Nr. 2008/687

Bedingte Prozesshandlung; Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde; Automatisierte Mahnung

1. Wird von einem Beteiligten eine vorsorgliche und bedingte Hauptsacheerledigungserklärung abgegeben, hat das Gericht wegen der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen in der Sache zu entscheiden. 2. Erlässt das Finanzamt eine automatisierte Mahnung, begründet dies noch keinen Fall der drohenden Vollstreckung im Sinne des § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.