I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren (Einspruchsverfahren), ob die in einem notariellen Partnerschaftsvertrag enthaltene Übertragungsverpflichtung bezüglich eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück eine Regelung darstellt, die der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die die Aussetzung der Vollziehung betreffende Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2001 sowie die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragstellerin (AStin) beantragt die Aussetzung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 5. Januar 2001 in Höhe von 9.800 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Der Antragsgegner (Finanzamt = FA) beantragt die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist begründet.
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