FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.03.2013
6 K 2488/11
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG;

Beendigung der Haushaltsaufnahme bei Inhaftierung des volljährigen Kindes

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.03.2013 - Aktenzeichen 6 K 2488/11

DRsp Nr. 2013/6578

Beendigung der Haushaltsaufnahme bei Inhaftierung des volljährigen Kindes

1. Die Inhaftierung eines volljährigen Kindes ist nicht ohne weiteres vergleichbar mit denjenigen Fällen, in denen sich ein volljähriges Kind vorübergehend auswärts zu Studien- bzw. Ausbildungszwecken aufhält. 2. Bei einer nur sehr kurzfristigen Inhaftierung kann man nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände davon ausgehen, dass eine dauerhafte Trennung vom (groß-) elterlichen Haushalt gegeben ist. 3. Eine dauerhafte Trennung ist aber gegeben bei einer Inhaftierung von zweieinhalb Jahren.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin für ihr leibliches Enkelkind Kindergeld im Zeitraum Oktober 2010 bis November 2011 Anspruch auf Kindergeld hat.

Die Klägerin ist die Großmutter des am 28. September 1992 geborenen D. Seit April 1993 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres lag das Sorgerecht bei der Klägerin, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hatte.