Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 27. April 2021 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Jena - Registergericht - vom 5. Oktober 2020 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, über die Anmeldung der Antragstellerin vom 15. Juni 2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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