FG München - Urteil vom 24.02.2006
10 K 3628/04
Normen:
EStG § 14 S. 2 § 16 Abs. 3 S. 5 § 52 Abs. 15 S. 4, 5 ; AO (1977) § 204 ;

Beendigung der Nutzungswertbesteuerung; verbindliche Zusage

FG München, Urteil vom 24.02.2006 - Aktenzeichen 10 K 3628/04

DRsp Nr. 2006/20857

Beendigung der Nutzungswertbesteuerung; verbindliche Zusage

1. Einer Bestätigung des Finanzamts auf einen Antrag zur Beendigung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 15 S. 4 und S. 5 EStG (i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes vom 15. Mai 1986, BStBl I 278) kommt keine konstitutive Wirkung zu. 2. Der Umfang der inhaltlichen Bindung einer Zusage ist durch Auslegung zu ermitteln. Was die Behörde hat zusagen wollen, ist aus der Sicht des Erklärungsempfängers unter Berücksichtigung aller den Beteiligten bekannten und erkennbaren Umstände festzustellen.

Normenkette:

EStG § 14 S. 2 § 16 Abs. 3 S. 5 § 52 Abs. 15 S. 4, 5 ; AO (1977) § 204 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Bestätigung des Finanzamts über die Entnahme eines Grundstücks Bindungswirkung hinsichtlich der Größe der entnommenen Fläche entfaltet.

I.

Die Kläger (Kl) sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Sie erzielten u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.