FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.05.2001
12 K 179/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ;

Beendigung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung durch Auszug aus der gemeinsamen Wohnung; Einkommensteuer 1991 bis 1996

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2001 - Aktenzeichen 12 K 179/00

DRsp Nr. 2002/12047

Beendigung einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung durch Auszug aus der gemeinsamen Wohnung; Einkommensteuer 1991 bis 1996

Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung wird durch den Auszug aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung, der nachfolgenden polizeilichen Abmeldung und den Umzug des berufstätigen Ehegatten in die Wohnung des neuen Lebenspartners am bisherigen Familienwohnort beendet.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.

Der Kläger war seit 23.10.1979 mit ... verheiratet und wohnte mit ihr zusammen in der gemeinsamen ehelichen Wohnung in der ... Seit 01.07.1986 ist der Kläger bei einer Firma in ...ei ... (kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Beschäftigungsort: 90 km) beschäftigt. Ab 01.11.1987 nahm sich der Kläger eine Zweitwohnung in ... (Entfernung zum Beschäftigungsort: 7 km). Diese Wohnung wurde vom Vermieter auf 30.10.1988 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Daraufhin mietete der Kläger ein Zwei-Zimmer-Wohnung ab 01.11.1988 in ... (Entfernung zum Beschäftigungsort: 9 km). Diese Wohnung ist bis heute von ihm angemietet.