FG Niedersachsen - Urteil vom 26.05.2000
9 K 44/97
Normen:
EStG § 33 Abs. 2 Satz 1;

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2000 - Aktenzeichen 9 K 44/97

DRsp Nr. 2000/7713

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

1. Aufwendungen für die Bewirtung der Trauergemeinde anlässlich einer Beerdigung sind keine Beerdigungskosten im engeren Sinne und daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. 2. Reisekosten eines Stpfl. für die Teilnahme an der Beerdigung seiner verstorbenen Ehefrau liegen nach Art und Grund nicht außerhalb des Üblichen und sind durch die allgemeinen Freibeträge abgegolten.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 2 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Aufwendungen anlässlich der Beerdigung seiner Ehefrau als außergewöhnliche Belastungen abziehen kann. Ferner ist die Höhe des Pflegepauschbetrags und die Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Haushaltshilfe streitig.

Der Kläger bezog im Streitjahr 1995 überwiegend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seine Ehefrau, mit der er zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurde, verstarb im November 1995. Rechtsnachfolger sind der Kläger und die drei gemeinsamen Söhne.