FG Niedersachsen - Urteil vom 27.06.2012
9 K 10295/11
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 33;
Fundstellen:
ZEV 2013, 640

Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2012 - Aktenzeichen 9 K 10295/11

DRsp Nr. 2012/20930

Beerdigungskosten für geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben

Zahlungen eines Stpfl. für eine angemessene Bestattung des verstorbenen geschiedenen Ehepartners sind keine SA i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die gesetzliche Verankerung der (sittlichen) Verpflichtung zur Übernahme der Bestattungskosten in § 1605 Abs. 2 BGB als Ausdruck der (ursprünglichen) Unterhaltspflicht begründet nicht die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als SA. Derartige Aufwendungen können allenfalls im Rahmen des § 33 EStG Berücksichtigung finden.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 33;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen anlässlich der Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als Unterhaltsleistungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Der Kläger ist verheiratet und wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.

Aus einer früheren Ehe leistete der Kläger monatliche Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau. Mit dem Tod der geschiedenen Ehefrau (…) endeten die Unterhaltszahlungen.