Befangenheit; Vollstreckung von Gerichtskosten; Zuständigkeit
BFH, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen VII S 23/06 (PKH)
DRsp Nr. 2007/11836
Befangenheit; Vollstreckung von Gerichtskosten; Zuständigkeit
1. Zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit nach § 51 Abs. 1FGO i.V.m. § 42 Abs. 2ZPO.2. Die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren.3. Die JBeiTrO regelt die Beitreibung von Gerichtskosten durch die Gerichtskassen nur für den Fall, dass diese durch Justizbehörden - sei es des Bundes oder der Länder - einzuziehen sind. Die Auffassung des FG, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern falle nicht in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung mit der Folge, dass deren Gerichtskosten durch die FÄ vollstreckt werden, ist als Anwendung bayrischen Landesrechts nicht revisibel.