Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) streitet mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) darüber, ob dieser die Veräußerung eines Grundstücksteils zu Recht als steuerpflichtige Entnahme angesehen hat. Im Verlauf des finanzgerichtlichen Verfahrens richtete der Berichterstatter, der Richter am Finanzgericht H. am 13. August 1996 ein Schreiben an die Prozeßbevollmächtigten des Klägers mit folgendem Inhalt:
"Dem Vortrag der Klägerseite, daß die fraglichen Grundstücksteile bereits im Jahr 1979 entnommen worden seien, kann nicht gefolgt werden.
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