BFH - Beschluß vom 27.09.1999
XI B 16/97
Normen:
FGO § 51 ; ZPO § 42, § 43 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 453

Befangenheitsantrag; Verlust des Rechts auf Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 27.09.1999 - Aktenzeichen XI B 16/97

DRsp Nr. 2000/787

Befangenheitsantrag; Verlust des Rechts auf Richterablehnung

1. Ein Beteiligter kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den bereits bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. 2. Die Begriffe "in eine Verhandlung einlassen" und "Anträge stellen" sind weit auszulegen. 3. Auch die Erweiterung eines Klageantrags ist eine schädliche Antragstellung i.S.d. § 43 ZPO und hat den Verlust des Rechts auf Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zur Folge.

Normenkette:

FGO § 51 ; ZPO § 42, § 43 ;

Gründe:

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) streitet mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) darüber, ob dieser die Veräußerung eines Grundstücksteils zu Recht als steuerpflichtige Entnahme angesehen hat. Im Verlauf des finanzgerichtlichen Verfahrens richtete der Berichterstatter, der Richter am Finanzgericht H. am 13. August 1996 ein Schreiben an die Prozeßbevollmächtigten des Klägers mit folgendem Inhalt:

"Dem Vortrag der Klägerseite, daß die fraglichen Grundstücksteile bereits im Jahr 1979 entnommen worden seien, kann nicht gefolgt werden.