Befreiende Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen
FG Niedersachsen, vom 29.09.1999 - Aktenzeichen III 532/92 - Aktenzeichen III 533/92
DRsp Nr. 2001/3092
Befreiende Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen
Die Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen befreienden Lebensversicherung, die an einen Hinterbliebenen (Ehefrau/Kind des Erblassers) ausgezahlt werden, sind nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG erbschaftsteuerpflichtig.
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