FG Niedersachsen vom 29.09.1999
III 532/92

Befreiende Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen

FG Niedersachsen, vom 29.09.1999 - Aktenzeichen III 532/92 - Aktenzeichen III 533/92

DRsp Nr. 2001/3092

Befreiende Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen

Die Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen befreienden Lebensversicherung, die an einen Hinterbliebenen (Ehefrau/Kind des Erblassers) ausgezahlt werden, sind nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erbschaftsteuerpflichtig.

Für die Praxis: