Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 02.01.2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.07.2018. Streitig ist, ob der BMW i3 Range Extender, amtliches Kennzeichen XX ...., gemäß § 3d Abs. 1 Satz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
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