FG Nürnberg - Urteil vom 21.07.2016
6 K 586/16
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 8a;

Befreiung eines gemeinnützigen Vereins (Reisetheater) von der Kraftfahrzeugsteuer für die Zugmaschine zur Beförderung der Theaterausrüstung und des Theaterzeltes; Steuerbefreiung bei gewerblicher Verwendung von Zugmaschinen

FG Nürnberg, Urteil vom 21.07.2016 - Aktenzeichen 6 K 586/16

DRsp Nr. 2017/3209

Befreiung eines gemeinnützigen Vereins (Reisetheater) von der Kraftfahrzeugsteuer für die Zugmaschine zur Beförderung der Theaterausrüstung und des Theaterzeltes; Steuerbefreiung bei gewerblicher Verwendung von Zugmaschinen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 8a;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, für die Zugmaschine zur Beförderung der Theaterausrüstung und des Theaterzeltes die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 a Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG - beanspruchen kann.