BFH - Beschluss vom 28.09.2004
VII B 124/04
Normen:
StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 251
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3603/02

Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Finanzbeamter

BFH, Beschluss vom 28.09.2004 - Aktenzeichen VII B 124/04

DRsp Nr. 2004/18137

Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Finanzbeamter

1. Hat ein Beamter der FinVerw während seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter ungewöhnlich lange krankheitsbedingte Fehlzeiten, die die Dauer durchschnittlicher krankheitsbedingter Fehlzeiten erheblich übersteigen, so sind diese für die nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG vorgeschriebene Zeit der berufspraktischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen.2. Ob derart ungewöhnlich lange krankheitsbedingte Fehlzeiten vorliegen, hat das FG aufgrund einer Tatsachenwürdigung des Einzelfalles zu beurteilen, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann.

Normenkette:

StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 lit. a ;

Gründe: