I.
Streitig ist, ob die Befreiung von der Steuerberaterprüfung aus gesundheitlichen Gründen zu versagen ist.
Der am .... 1945 geborene Kläger war seit dem ....1971 im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung tätig, seit ... ....1988 als Steueramtsrat in der Steuerfahndung. ... ... 1999 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Mit Antrag vom 27.9.1999 begehrte der Kläger, ihn nach § 38 Abs. 2 StBerG unter Befreiung von der Steuerberaterprüfung zum Steuerberater zu bestellen.
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