FG Düsseldorf - Urteil vom 06.02.2008
4 K 3703/06 VSt
Normen:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 ;

Befreiung von der Stromsteuer des von einem Blockheizkraftwerk erzeugten Stromes - Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen; Blockheizkraftwerk mit mehreren Modulen

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 4 K 3703/06 VSt

DRsp Nr. 2008/10255

Befreiung von der Stromsteuer des von einem Blockheizkraftwerk erzeugten Stromes - Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen; Blockheizkraftwerk mit mehreren Modulen

Ein Blockheizkraftwerk, das mit mehreren getrennt gesteuerten und versorgten Modulen mit einer Nennleistung jeweils unter 2 MW eine Gesamtleistung von 5,76 MW erbringt, ist keine nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigte Kleinanlage.

Normenkette:

StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der vom Blockheizkraftwerk (BHKW) der Klägerin erzeugte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) stromsteuerfrei ist.