Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10. März 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Befreiung des Klägers von der Rentenversicherungspflicht in seiner Tätigkeit als Fachberater Verkehrshaftung in der Zeit vom 1.8.2010 bis 30.9.2015.
Den als Rechtsanwalt bei der zu 2. beigeladenen Kammer zugelassenen und sich vor dem
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