Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2016 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2015 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.09.2010 von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte zu befreien.
II.Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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