Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2019 und des Sozialgerichts Darmstadt vom 7. März 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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