LG Schweinfurt, vom 29.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 437/14
OLG Bamberg, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 209/15
Befriedung eines beliebigen Gesellschaftsgläubigers durch den Kommanditisten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft; Aufrechnung des Kommanditisten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Einlageforderung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung; Haftungsbefreiung im Fall der Gläubigerbefriedigung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung; Vereinbarung der Einlageleistung an Erfüllungs statt durch direkte Leistungen an Gesellschaftsgläubiger
BGH, Urteil vom 25.07.2017 - Aktenzeichen II ZR 122/16
DRsp Nr. 2017/14561
Befriedung eines beliebigen Gesellschaftsgläubigers durch den Kommanditisten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft; Aufrechnung des Kommanditisten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Einlageforderung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung; Haftungsbefreiung im Fall der Gläubigerbefriedigung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung; Vereinbarung der Einlageleistung an Erfüllungs statt durch direkte Leistungen an Gesellschaftsgläubiger
a) Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist grundsätzlich einen beliebigen Gesellschaftsgläubiger mit der Wirkung befriedigen, dass er in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung von seiner Außenhaftung nach § 171 Abs. 1HGB im Verhältnis zu den anderen Gläubigern frei wird.b) Mit einem Erstattungsanspruch gemäß § 110HGB aus der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Einlageforderung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung aufrechnen.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.